Hochwasser
Lage in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten, aus den Gefahren- und Risikokarten der Länder.
Risikoprüfung
Vier Belange, die häufiger entscheiden als das Baurecht selbst.
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Lage in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten, aus den Gefahren- und Risikokarten der Länder.
Belastung durch Straße, Schiene und Luftverkehr aus der Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Wohnnutzung scheitert daran häufiger als am Planungsrecht.
Natura 2000, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, aus den Daten des Bundesamts für Naturschutz.
Eintrag in den öffentlich zugänglichen Denkmallisten – für das Gebäude selbst und für das Umfeld.
02
Ein Belang, der spät auffällt, kostet am meisten.
Planungsrecht lässt sich verhandeln. Ein Überschwemmungsgebiet nicht. Wer erst nach dem Entwurf erfährt, dass das Grundstück im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, hat den Entwurf umsonst bezahlt.
Deshalb steht die Risikoprüfung im Bericht als eigener Prüfpunkt und nicht als Fußnote.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Über die Zulässigkeit entscheidet die Behörde.
03
Jülicher Straße 3 in Berlin-Wedding, unser Prüfgrundstück. So sieht die Bilanz aus, wenn man sie offenlegt.
96
Angaben fragt die Auswertung insgesamt ab
75
davon sind aus amtlichen Quellen belegt
12
fehlen, ließen sich aber beschaffen
9
haben keine offene Quelle – und bekommen auch keine
Die roten Lücken sammeln sich bei den öffentlichen Belangen, und zwar bei immer denselben fünf: Radon, Altlasten, Bodenbewegung, Erdbebenzone sowie Schnee- und Windlast. Für keine davon gibt es einen bundesweiten Dienst, den man abfragen könnte – die Angaben stehen in Tabellen, in DIN-Anhängen oder im Landeskataster, das auf Anfrage antwortet.
Vollständig sind dafür Flurstück, Planungsrecht und Energie. Diese Unterscheidung steht so im Bericht: eine Lücke, die wir schließen können, sieht anders aus als eine Grenze, die bleibt. Wer beides gleich darstellt, verkauft eine Arbeitsliste als Naturgesetz – oder umgekehrt.
04
Damit klar ist, wo die Auswertung aufhört.
Vier Auswertungen, ein Bericht. Jede beantwortet eine eigene Frage.
Ein Zustand und ein Satz auf Seite 1, statt einer Punktzahl.
Welcher der vier Wege in Betracht kommt – und was er hergibt.
Bodenrichtwert und Potenzial als Bandbreite, nicht als eine Zahl.
Nein. Wir werten aus, was öffentlich dokumentiert ist. Ein Baugrundgutachten wird am Objekt erstellt und bleibt nötig.
Aus den Hochwassergefahren- und Risikokarten, die über die Bundesanstalt für Gewässerkunde zugänglich sind. Erstellt werden sie von den Ländern.
Altlastenkataster sind je Land verschieden zugänglich und oft nicht offen. Wo wir nichts abrufen können, steht das als offener Punkt im Bericht – geraten wird nicht.
Wir prüfen, ob ein Eintrag in den öffentlich zugänglichen Denkmallisten vorliegt. Ob und wie sich daraus etwas machen lässt, entscheidet die Denkmalbehörde.
Erst die Ausschlussgründe, dann der Entwurf.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und braucht nur eine Adresse.