Was darf ich in Berlin bauen?
3.685.265 Einwohner, Berlin. Der Senat hat einen Leitfaden für den Wohnungsbau-Turbo herausgegeben; die Zustimmung erteilen die Bezirke.
Städte
Das Baugesetzbuch ist überall dasselbe. Wie eine Stadt es anwendet und wo man nachsieht, ist es nicht. Hier stehen 15 Städte mit dem, was sich belegen lässt.
§ 246e BauGB gilt seit dem 30.10.2025 in jeder deutschen Gemeinde; was sich von Stadt zu Stadt unterscheidet, ist die veröffentlichte Linie, nach der die Stadt ihre Zustimmung nach § 36a BauGB erteilt – und die amtlichen Stellen, bei denen man Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Bauordnungsrecht nachsieht.
Für 15 Großstädte haben wir Beschlüsse, Leitfäden und Landesverordnungen nachgelesen und die Anlaufstellen per Abruf geprüft, jede Angabe mit Datum. Eine Ampel je Stadt gibt es nicht: Die Zustimmung fällt für das einzelne Vorhaben, nicht für die Stadt. Was auf einem bestimmten Grundstück geht, misst die Ersteinschätzung – für jede Adresse in Deutschland.
Stand: 24.10.2026 · Nachlesen: § 246e BauGB · § 36a BauGB · § 201a BauGB
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Nach Einwohnern sortiert. Jede Seite nennt den Beschluss der Stadt, die Landesverordnung und die amtlichen Anlaufstellen.
3.685.265 Einwohner, Berlin. Der Senat hat einen Leitfaden für den Wohnungsbau-Turbo herausgegeben; die Zustimmung erteilen die Bezirke.
1.862.565 Einwohner, Hamburg. Die Zustimmung nach § 36a BauGB liegt bei den Bezirksämtern; die Behörde für Stadtentwicklung hat eine Handreichung veröffentlicht.
1.505.005 Einwohner, Bayern. Der Planungsausschuss hat drei Fallkategorien gebildet; kleinere Vorhaben brauchen keinen eigenen Stadtratsbeschluss.
1.024.621 Einwohner, Nordrhein-Westfalen. Der Rat hat einen Grundsatzbeschluss mit Leitlinien gefasst; größere Vorhaben gehen stets an die Politik.
756.021 Einwohner, Hessen. Die Stadtverordnetenversammlung hat festgelegt, wo der Bauturbo greift – und wo ausdrücklich nicht.
618.685 Einwohner, Nordrhein-Westfalen. Der Rat hat den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Bau-Turbos gefasst.
612.663 Einwohner, Baden-Württemberg. Der Gemeinderat hat den „Stuttgarter Weg zum Bau-Turbo“ beschlossen, mit eigener Geschäftsstelle.
611.850 Einwohner, Sachsen. Die Ratsversammlung hat die Zustimmung nach § 36a BauGB auf den Oberbürgermeister übertragen – und ab 50 Wohnungen Bedingungen gesetzt.
603.462 Einwohner, Nordrhein-Westfalen. Die Stadt hat ein eigenes Bauturbo-Team und veröffentlicht Checklisten für Antragsteller.
586.271 Einwohner, Bremen. Die Stadtgemeinde liegt in einer Kulisse nach § 201a BauGB; einen allgemeinen Beschluss zu § 246e haben wir mit Stand 25.08.2026 nicht gefunden.
574.682 Einwohner, Nordrhein-Westfalen. Der Planungsausschuss behandelt Zustimmungen nach § 36a BauGB als Einzelfälle.
564.904 Einwohner, Sachsen. Unter einem Hektar entscheidet die Verwaltung, darüber der Stadtrat.
529.508 Einwohner, Bayern. Der Stadtplanungsausschuss hat eine vorläufige Anwendung beschlossen; der Baulandbeschluss läuft über städtebauliche Verträge mit.
522.131 Einwohner, Niedersachsen. Die Ratsversammlung hat einstimmig Leitlinien zur Zustimmung nach § 36a BauGB beschlossen.
502.270 Einwohner, Nordrhein-Westfalen. Der Rat hat die neuen BauGB-Instrumente freigegeben, mit Ausnahmen für Flächen außerhalb des Flächennutzungsplans.
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Dann fehlt hier nur die Seite, nicht die Möglichkeit. § 246e BauGB gilt in jeder Gemeinde, § 34 und § 31 Abs. 3 BauGB ebenso. Die kostenlose Ersteinschätzung funktioniert für jede Adresse in Deutschland, und der Potenzialbericht liest die Haltung Ihrer Gemeinde für Ihren Fall nach – aus Ratsbeschlüssen, Handreichungen und Pressemitteilungen, mit Fundstelle.
Die 15 Städte hier sind die, für die wir die Beschlüsse bereits nachgelesen haben. Weitere kommen dazu, sobald sie geprüft sind – nicht vorher.
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Und warum keine Ampel darauf steht.
Jede Angabe hat eine Quelle und ein Datum: der Beschluss der Stadt aus dem Ratsinformationssystem oder der amtlichen Pressestelle, die Gebietskulisse aus der Landesverordnung, die Eckdaten aus dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts, die Anlaufstellen per Abruf geprüft.
Eine Ampel „Stadt wendet an / wendet nicht an“ gäbe es leicht zu bauen – sie wäre nur falsch. Die Zustimmung nach § 36a BauGB fällt für das einzelne Vorhaben. Ein Grundsatzbeschluss sagt, wie die Stadt vorgehen will; ob sie Ihrem Vorhaben zustimmt, sagt er nicht. Deshalb steht er hier als Hinweis mit Datum, nicht als Befund.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Die Ersteinschätzung misst Flurstück, Bestand und Umgebungsmaßstab.
Kostenlos, ohne Konto. Was im Bericht steht