Die Potenzial-Ampel
Ein Zustand und ein Satz auf Seite 1, statt einer Punktzahl.
Wertindikation
Als Bandbreite. Eine einzelne Zahl wäre bequemer und falsch.
01
Der Zonenwert des Gutachterausschusses, mit Stichtag.
Aus dem Liegenschaftskataster. Die amtliche Buchfläche ist maßgeblich, nicht die digitalisierte Geometrie.
Aus der Baurechts-Auswertung: Vollgeschosse und Bruttogrundfläche im Bestand und nach dem Umgebungsmaßstab.
Vorsichtig gerechnet, nach unten und oben ausgewiesen. Was sie nicht enthält, steht dabei.
02
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Über die Zulässigkeit entscheidet die Behörde.
03
An unserem Prüfgrundstück, Jülicher Straße 3 in Berlin-Wedding. Alle Zahlen aus offenen Quellen.
Das Flurstück ist 923 m² groß (amtliche Fläche aus dem Liegenschaftskataster). Der Bodenrichtwert der Zone liegt bei 1.700 €/m² (Gutachterausschuss Berlin, Richtwertkarte 2026), Beitragszustand „beitragsfrei nach BauGB" – die Erschließungsbeiträge stecken also schon im Wert, es kommt nichts nach.
Multipliziert ergibt das rund 1,57 Millionen Euro Bodenwert. Und genau hier hört die Rechnung auf, statt weiterzugehen:
Deshalb steht im Bericht eine Spanne und darunter, woraus sie entsteht. Wer die Zahl prüfen will, findet den Stichtag, die Nutzungsart und den Verweis auf den Gutachterausschuss gleich daneben.
04
Für die eine Frage, die am Anfang steht: Lohnt es sich, weiterzudenken? Wenn die Spanne bei realisiertem Potenzial die Spanne von heute nicht deutlich übersteigt, spart der Bericht Ihnen den nächsten Schritt.
Wenn sie es tut, haben Sie eine Größenordnung, mit der sich ein Gespräch beim Architekten oder bei der Bank anfangen lässt – und die Quellen dazu.
Vier Auswertungen, ein Bericht. Jede beantwortet eine eigene Frage.
Ein Zustand und ein Satz auf Seite 1, statt einer Punktzahl.
Welcher der vier Wege in Betracht kommt – und was er hergibt.
Hochwasser, Lärm, Schutzgebiete, Denkmal – was ein Vorhaben kippen kann.
Nein. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellt ein bestellter Sachverständiger am Objekt. Wir geben eine Bandbreite aus öffentlichen Daten an – für die Frage, ob sich ein Vorhaben lohnt, nicht für die Bank.
Weil der Bodenrichtwert ein Zonenwert ist, kein Grundstückswert. Lage, Zuschnitt und Erschließung weichen davon ab. Eine einzelne Zahl täuschte Genauigkeit vor, die die Datenlage nicht hergibt.
Von den Gutachterausschüssen der Länder, über BORIS. Der Stichtag steht im Bericht.
Nein. Sie braucht einen Bodenrichtwert, der sich auf ein bestimmtes Maß der Nutzung bezieht. Liegt der für Ihr Grundstück nicht vor, sagen wir es Ihnen vor Beginn, sodass Sie kostenlos absagen können.
Wir zeigen die Bandbreite heute und die Bandbreite bei realisiertem Potenzial. Was daraus wird, hängt an Baukosten und Marktlage zum Zeitpunkt der Umsetzung – das rechnen wir nicht hoch.
Fangen Sie bei der Messung an.
Bestand und Umgebungsmaßstab gibt es kostenlos. Die Wertindikation steht im Bericht, wo der Bodenrichtwert dafür reicht.